Leistungen

Gebühren

Ein Erstgespräch zum Kennenlernen ist der Beginn einer guten Zusammenarbeit. Dabei mache ich mir persönlich ein Bild über Ihre steuerliche Situation und bespreche mit Ihnen die mögliche weitere Zusammenarbeit. Das Kennenlernen wird Ihnen selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt. Sobald das Erstgespräch allerdings eine steuerliche Beratung beinhaltet, berechne ich meinen üblichen Stundensatz.

Bevor Sie meine Leistungen allerdings in Anspruch nehmen, möchten Sie sicherlich die exakte Höhe der Steuerberaterkosten wissen. Eine finale Auskunft über die zu erwartenden Gebühren kann ich Ihnen im Vorfeld höchstwahrscheinlich nicht geben. Denn es sind zum Beispiel der Gegenstandswert und der erforderliche Zeit- und Beratungsaufwand zu berücksichtigen welcher im Vorfeld oftmals schwer einzuschätzen ist.